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Mittwoch, den 8. April 2020 | Pressemitteilung

Kommunaler Rettungsschirm für Monheim am Rhein

Stadtrat beschließt finanzielle Unterstützung in Corona-Krise

Ergänzend zu den Soforthilfemaßnahmen des Bundes und des Landes NRW hat der Monheimer Stadtrat am heutigen Mittwochnachmittag die Errichtung eines zusätzlichen städtischen Rettungsschirms beschlossen. Hierfür sollen außerplanmäßige Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt werden, um gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie ortsansässigen Vereine in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen.

„Unser Ziel ist es, mit dem Rettungsschirm dafür zu sorgen, dass Monheim am Rhein in wirtschaftlicher Hinsicht auch nach der Krise noch genauso gut aufgestellt sein wird wie davor“, so begründet PETO-Fraktionsvorsitzende Lisa Pientak die Entscheidung des Rates und auch ihrer Fraktion. „In den letzten Jahren hat sich die Wirtschafts- und Gewerbestruktur in Monheim am Rhein enorm verbessert. Diese Struktur wollen wir nicht aufs Spiel setzen. Daher sehen wir die Stadt in der Verantwortung, gerade den kleineren Firmen, für die die Landes- und Bundeshilfen nicht ausreichen werden, unter die Arme zu greifen.“ Denn die Ende März verabschiedeten Soforthilfeprogramme des Bundes sowie des Landes NRW sähen zwar einige Soforthilfen vor, allerdings reichten diese in vielen Fällen nicht aus, um sämtliche fixe Kosten, vor allem auch laufende Mietkosten, zu decken. Daher soll der städtische Rettungsschirm die Maßnahmen ergänzen und gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie ortsansässige Vereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahren.

Wie genau sieht der städtische Rettungsschirm aus?

Für gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe sieht der Ratsbeschluss Mietzuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Mietzahlungen vor. Dies gilt zunächst für die Monate April bis Juni, maximal jedoch für eine monatliche Miete von 10.000 Euro. Bei Betrieben, deren Betriebs- oder Geschäftsräume Eigentum des eigenen Unternehmens sind, wird eine monatliche fiktive Miete in Höhe von 10 Euro je Quadratmeter als Berechnungsgrundlage angenommen. Anträge stellen können alle gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der freien Berufe, die bis zu 15 Erwerbstätige (bei Hotel- und Gastronomiebetrieben bis zu 25 Erwerbstätige) beschäftigen sowie eine Betriebs- oder Arbeitsstätte in Monheim am Rhein haben. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist ein Rückgang des Netto-Umsatzes um mindestens 50 Prozent oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit, wobei beides durch die Corona-Pandemie bedingt sein muss. Insgesamt gilt: Zuschüsse von Bund und Land sind vorrangig zu beanspruchen und bei der Prüfung zu berücksichtigen. Doppelförderungen sind möglich, dürfen aber nicht zu einer Besserstellung über die durch Corona bedingten Verluste hinausführen.

Genauso wie die Rettungsschirme des Bundes und des Landes auch Vereine umfassen, gelten auch die Soforthilfen der Stadt für diese. Genauer gesagt unterstützt die Stadt Vereine mit einem Zuschuss von 10 Euro je Mitglied und Monat zuzüglich einer fiktiven Miete in Höhe von 10 Euro je Quadratmeter für Vereinsflächen, die wirtschaftlich genutzt werden. Auch diese Förderung gilt zunächst für die Monate April bis Juni. Antragsberechtigt sind alle in Monheim am Rhein ansässigen Vereinen mit eigener Rechtsfähigkeit, deren Zahlungsfähigkeit nachweislich durch die Corona-Krise bedroht ist.

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Die Antragstellung erfolgt sowohl für gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe als auch für ansässige Vereine ganz einfach über ein online auszufüllendes Formular. Dieses muss nur ausgedruckt, unterschrieben und gemeinsam mit den geforderten Unterlagen an die Stadt geschickt werden. Die Stadt will diese Formulare ab Donnerstagmorgen, 8 Uhr auf ihrer Internetseite bereitstellen und verspricht, dass die Soforthilfe unmittelbar auf das Konto des Antragstellers beziehungsweise des Vereins überwiesen wird.

Wie werden die Maßnahmen finanziert?

Um den Rettungsschirm zu finanzieren, sollen außerplanmäßige Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt aus der Ausgleichsrücklage. „Für den städtischen Rettungsschirm riskieren wir erstmals seit zehn Jahren ein Haushaltsdefizit“, erklärt Lisa Pientak. „Sollten die bereitgestellten Mittel nicht reichen, werden wir bei der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes in der nächsten Stadtrats-Sitzung Mitte Mai nochmals nachlegen.“

 

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