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Sonntag, den 10. Mai 2020 | PETO-Blatt-Artikel
Wer die Entwicklung der Stadt Monheim am Rhein aufmerksam verfolgt, dem dürfte vor allem eines aufgefallen sein: In den letzten Jahren hat sich die Stadt rasant entwickelt. Doch besonders eine Frage kommt dabei oft auf: Woher stammt das Geld für die ganzen Investitionen? Sind dafür etwa die städtischen Gesellschaften überschuldet? Wieso das nicht der Fall ist und was es sonst über die finanzielle Situation der Stadt zu wissen gibt? Hier gibt es die Infos.
Zunächst wirkt die Frage nach Monheims finanzieller Lage sehr einfach zu beantworten. Schließlich ist die Stadt seit 2013 schuldenfrei. „Doch auch wenn die Schuldenfreiheit einen großen Erfolg darstellt, ist damit die Frage nach der wirklichen Situation der städtischen Finanzen noch nicht beantwortet“, erklärt Lucas Risse, PETO-Mitglied im städtischen Haupt- und Finanzausschuss und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Monheimer Versorgungs- und Verkehrsbetriebe. „Denn Schuldenfreiheit bedeutet, dass zwar die Stadt in ihrem eigenen Haushalt weitgehend schuldenfrei ist, die städtischen Tochterunternehmen hatten jedoch zu jedem Zeitpunkt durchaus Kredite und andere Verbindlichkeiten in ihren Bilanzen.“
Wie genau sieht also die finanzielle Situation der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften aus?
Um eine zuverlässige und transparente Antwort auf genau diese Frage zu geben, stellt die Stadt seit 2010 jährlich einen so genannten Gesamtabschluss auf. Dieser Bericht ist mittlerweile freiwillig, erscheint jedoch sehr sinnvoll, um die finanzielle Lage uneingeschränkt offen zu legen. Schaut man sich die Berichte der letzten Jahre an, wird schnell deutlich, dass sich die finanzielle Lage seit 2010 enorm verbessert hat. Laut den aktuellsten Zahlen von Ende 2018 verfügt die Stadt über ein Gesamtvermögen von knapp 995 Millionen Euro. Darauf lasten Verbindlichkeiten in Höhe von knapp 145 Millionen Euro, die vor allem von den Stadttöchtern für Investitionen aufgenommen wurden. Nach Abzug einiger weiterer Posten ergibt sich ein städtisches Eigenkapital von knapp 620 Millionen Euro.
Im Vergleich zu 2010 ist das Eigenkapital der Stadt damit um rund 525 Millionen Euro gestiegen. In nur acht Jahren hat es sich somit mehr als versechsfacht. Um einen schnellen Überblick über die finanzielle Situation einer Organisation zu erhalten, setzt man dieses Eigenkapital üblicherweise ins Verhältnis zum Gesamtvermögen. So lag Monheims Eigenkapitalquote 2010 bei 19,6 Prozent und beträgt mittlerweile 62,2 Prozent, was einen ungewöhnlich hohen Wert darstellt.
Wieso stellen die Verbindlichkeiten der städtischen Tochtergesellschaften daher kein Problem dar?
Mit Blick auf diese sehr positive Entwicklung des Eigenkapitals, wird schnell klar, warum eine Kreditaufnahme der Stadttöchter unproblematisch ist. Zwar belasten die Darlehen die städtische Gesamtbilanz, doch die mit den Krediten getätigten Investitionen gehören weiterhin der Stadt. Somit bilden sie positive Vermögenswerte, die den Krediten gegenüberstehen. Das Eigenkapitel der Stadt wird somit nicht verringert.
Im Gegenteil, kann die Aufnahme eines Kredites für Investitionen sogar von Vorteil sein. Grund dafür ist der so genannte „Leverage-Effekt“ (zu Deutsch Hebeleffekt). Dieser beschreibt eine positive Hebelwirkung von Fremdkapital und trifft dann ein, wenn man Fremdkapital, sprich Kredite, zu günstigeren Konditionen aufnehmen kann, als die Investition an Rentabilität erzielt. Der Einsatz von Fremd- anstelle von Eigenkapital steigert somit die Eigenkapitalrendite einer Investition und die eigentlich negative Verschuldung führt zu einem positiven Effekt.
Und was bedeutet die aktuelle Lage für die künftige Haushaltspolitik der Stadt?
„Aufgrund der mehr als soliden Haushaltslage werden wir unsere erfolgreiche Haushaltspolitik in den nächsten Jahren weiter fortsetzen“, erklärt Lucas Risse. „Die Stadt ist heute trotz laufender Kredite bei den Stadttöchtern 525 Millionen Euro mehr wert als noch vor zehn Jahren. Dort, wo es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, werden wir die Kreditaufnahme von städtischen Tochtergesellschaften auch in Zukunft genehmigen. Die Grundvoraussetzung besteht darin, dass solche Darlehensaufnahmen immer der Finanzierung von sinnvollen Investitionen dienen müssen“.
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