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Mittwoch, den 19. Februar 2025
Wenn am kommenden Donnerstag, den 20. Februar der Monheimer Stadtrat zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt, wird ein Vorfall aus der letzten Sitzung im Dezember die Ratsmitglieder erneut beschäftigen. Für den Vorwurf, die PETO-Fraktion und der Bürgermeister pflegten einen „autoritären Politikstil“ hatte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Markus Gronauer damals einen Ordnungsruf eingehandelt. Dagegen legte er Widerspruch ein. Nun muss der Stadtrat über den Ordnungsruf entscheiden.
„Bürgerinnen und Bürger, die regelmäßig Rats-TV schauen, können seit langer Zeit die Provokationen und zunehmende Verrohung von Wortbeiträgen oder Zwischenrufen einiger Ratsmitglieder insbesondere aus der CDU-Fraktion beobachten“, stellt PETO-Fraktionsvorsitzende Stefanie Einheuser fest. „Einer offenen Debatte, die gerne auch engagiert und emotional geführt werden darf, gehen wir nicht aus dem Weg. Das Streiten gehört zur Demokratie dazu. Wenn allerdings nur noch die Herabwürdigung des politischen Gegners und die Provokation im Fokus stehen, dann schadet das der Diskussionskultur. Dagegen müssen Grenzen gesetzt werden.“
In der Ratssitzung am 18.12.2024 tätigte Markus Gronauer, während seines Vortrags der CDU-Haushaltsrede die Äußerung „Dieses Verhalten [gemeint ist das Verhalten der PETO und des Bürgermeisters] erinnert an historische Beispiele eines intransparenten und autoritären Politikstils, der in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz haben darf“. Gegen den daraufhin durch den Bürgermeister erteilten Ordnungsruf wendet sich Gronauer mit einem Einspruch. Der Ordnungsruf habe sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.
Die Stadtverwaltung hatte den Einspruch sowie den Sachverhalt zu prüfen. Dafür hat sie ein rechtliches Gutachten erstellen lassen. Das kommt zu dem Ergebnis: Der Einspruch ist unbegründet, der Ordnungsruf war rechtens und angemessen.
Die PETO-Fraktionsvorsitzende Stefanie Einheuser begrüßt die Schlussfolgerungen des Gutachtens: „Vor dem Hintergrund der anstehenden Kommunalwahl am 14. September können wir nur hoffen, dass das betroffene Ratsmitglied und seine Fraktion zu einer sachgerechten Debattenkultur im respektvollen Miteinander zurückfinden.“
Das Gutachten hebt hervor, dass die sachgerechte und sachbezogene Diskussion im Stadtrat dem ordnungsgemäßen Beratungsgang dieses Gremiums dient. Natürlich würden im Rahmen solcher Debatten Argumente und Gegenargumente auch emotional ausgetauscht, um den verschiedenen Ansichten Nachdruck zu verleihen. Eine im angemessenen Umfang vorgetragene Kritik dürfe nicht Anlass einer Ordnungsmaßnahme sein. Die Schwelle der inhaltlichen Auseinandersetzung sei jedoch deutlich überschritten, wenn es sich bei dem Redebeitrag um eine bloße Provokation oder um eine schiere Herabwürdigung anderer im Gremium handele.
Der genannte Redebeitrag von Markus Gronauer enthalte die Behauptung, dass der Bürgermeister und die Mitglieder der PETO-Fraktion ein antidemokratisches Verhalten in ihrem Politikstil verfolgten. Dies sei als unzulässige Beleidigung zu werten, die für die eigentliche Sachaussage unnötig gewesen sei, so der Gutachter.
Es handele sich außerdem nicht um den ersten Vorfall, der einen Anlass zum Einschreiten des Bürgermeisters gegeben habe. Würden beleidigende Äußerungen über einen längeren Zeitraum wiederholt, so sei dies bereits an sich Grund genug, ein ungebührliches Verhalten anzunehmen. Dies alles, auch die stetigen Wiederholungen dieses Verhaltens seien im Rats-TV dokumentiert, ebenso die erläuternden Einlassungen des Bürgermeisters zu den Gründen seines Ordnungsrufs.
Insgesamt kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass der Einspruch von Markus Gronauer gegen den getätigten Ordnungsruf unbegründet ist. Der Ordnungsruf des Bürgermeisters war damit rechtens. Das Gutachten zieht für diese Bewertung auch die Urteile verschiedener Gerichte heran, die ähnliche Äußerungen in Parlamenten stets gerügt und als unzulässiges ungebührliches Verhalten bezeichnet haben. Im Sitzungsportal des Stadtrats auf der städtischen Internetseite lässt sich das Gutachten herunterladen.
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