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Dienstag, den 7. Februar 2006 | Anträge und Stellungnahmen
Antrag der PETO-Fraktion
Begründung
Am 24.10.2005 hat die Beratungs- und Informationsstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen Sag's e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses an die Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf gestellt. Wie schon im vergangenen Jahr bittet der Verein darum, auch in 2006 mit 10.000,00 € bezuschusst zu werden. Dieser Antrag ist am 26.10.2005 bei der Stiftung eingegangen. Da das Kuratorium der Sparkassenstiftung als Antragsfrist generell den 30.09. eines jeden Jahres festgesetzt hat und dem Vernehmen nach für das laufende Jahr besonders auf die Einhaltung der Frist auchten will, zeichnet sich ab, dass der Antrag der Beratungs- und Informationsstelle Sag's e.V. allein aus Fristgründen abgelehnt werden könnte. Unter Punkt 3b) der Zuschussrichtlinien der Sparkassenstiftung heißt es in diesem Zusammenhang: „Alle Anträge auf Bezuschussung oder Förderung eines satzungsgemäßen Zweckes sind jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr schriftlich an den Vorstand der Stiftung [...] zu stellen.“
Uns ist es jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei lediglich um eine vom Stiftungskuratorium festgesetzte Richtlinie handelt. Es liegt jeweils im Ermessen des Kuratoriums, wie mit verfristet eingegangenen Anträgen zu verfahren ist. In der Vergangenheit sind in wenigen Einzelfällen bereits Ausnahmen gemacht worden. Wir sind der Meinung, dass der Antrag der Beratungs- und Informationsstelle Sag's e.V. ebenfalls einer Ausnahme würdig ist, da der Verein einen unverzichtbaren Beitrag zur Prävention sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen leistet. Darüber hinaus ist es wohl zwischen dem Jugendamt und Sag's e.V. zu Missverständnissen gekommen, die unserer Ansicht nach zu einer verfristeten Antragstellung mit beigetragen haben. Während im Kulturbereich alle antragstellenden Vereine frühzeitig durch die entsprechende Stelle der Stadtverwaltung mit dem Hinweis, bei Anträgen für das laufende Jahr die Antragsfrist unbedingt einzuhalten, angeschrieben worden sind, ist dies im Jugendbereich leider nicht erfolgt. Das entschuldigt natürlich nicht die verspätete Antragstellung, sollte unserers Erachtens aber Anlass sein, die Frist im laufenden Jahr noch einmal etwas nachsichtiger zu beurteilen und nach den Sommerferien auch die Verbände und Träger der Jugendhilfe anzuschreiben.
Aus einer Übersicht über die voraussichtliche Verwendung der Stiftungsmittel im Jahr 2006, die der Bürgermeister den Fraktionen in einem interfraktionellen Gespräch zur Verfügung gestellt hat, ist außerdem ersichtlich, dass noch ausreichende Stiftungsmittel zur Bezuschussung des Vereins zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund lässt sich eine Ablehnung des Antrags aus der Sache heraus nicht begründen. Natürlich ist es nicht die Aufgabe des Jugendhilfeausschusses, über den Umgang mit verfristet eingegangen Anträgen bei der Sparkassenstiftung zu entscheiden. Diese Entscheidung obliegt allein dem Kuratorium. Es fällt aber sehr wohl in den Aufgabenbereich des Jugendhilfeausschusses, der sich ja gemäß § 71 Abs. 2 KJHG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 KJHG mit allen Angelegenheit der Kinder- und Jugendhilfe anregend und fördernd zu befassen hat, anstehende Entscheidungen zum Wohle der Monheimer Kinder und Jugendlichen zu beeinflussen.
Eine Bezuschussung der Beratungs- und Informationsstelle Sag's e.V. durch die Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf würde unserer Ansicht nach genau diesem Wohl der Monheimer Kinder und Jugendlichen nutzen, zumindest natürlich den Mädchen und Jungen, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind oder durch die präventive Arbeit des Vereins davor geschützt werden können. Von den 116 Kindern und Jugendlichen, die im vergangenen Jahr durch die Beratungs- und Informationsstelle betreut wurden, stammen nach Angaben des Vereins rund 30 % aus Monheim. Die Beratungsstelle Sag's e.V. besteht seit dem Jahr 1991 in Langenfeld. Seit 1992 ist der Verein als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.. Er berät hauptsächlich Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern in Fragen des sexuellen Missbrauchs. Er arbeitet außerdem präventiv mit Grund- und weiterführenden Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie verschiedenen Multiplikatoren im Kinder- und Jugendbereich zusammen.
In ihrer Vorlage VII/91 aus dem vergangenen Jahr stellte die Verwaltung im Rahmen der Bezuschussung des Vereins für 2005 die Tätigkeiten der Beratungs- und Informationsstelle ausführlich dar. Der Antrag wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.02.2005 dementsprechend auch einstimmig der Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Bezuschussung empfohlen und dort am 28.04.2005 vom Kuratorium bewilligt. Im Bereich der Beratung bietet der Verein den Betroffenen vertrauliche Gespräche mit entsprechend qualifiziertem Personal an. Darüber hinaus besteht eine 24-Stunden-Krisenintervention mit der Möglichkeit der Inobhutnahme. Die Präventionsarbeit bildet einen besonderen Schwerpunkt in der Arbeit des Vereins. In der Zusammenarbeit mit Grund- und weiterführenden Schulen werden in Workshops, Projektarbeit, Ausstellungen, in der kreativen Arbeit durch Bilder, Rollenspiele, Basteln, aber auch mit Wahrnehmungsübungen Betroffene altersgerecht für ihre Gefühle sensibilisiert und eine selbstbewusste Handlungskompetenz gefördert.
Die Verein finanziert seine Arbeit hauptsächlich durch Zuschüsse und Spenden. Die Verteilung der Zuschüsse gliedert sich grob wie folgt:
Stadt Langenfeld | 70.000 € | 35 %
Landesmittel | 50.000 € | 25 %
Stadt Monheim (Sparkassenstiftung) | 10.000 € | 5 %
Gesamtbedarf 200.000 €
Der Anteil der Zuschüsse, die aus Monheim an den Verein fließen, ist vor dem Hintergrund, dass ein Drittel der betreuten Kinder- und Jugendlichen aus Monheim stammt, deutlich geringer als der jährlich fließende Langenfelder Anteil. Dieses Missverhältnis lässt sich auch nicht durch die unterschiedliche Finanzkraft der beiden Stäfdte erklären.
Eine Einzelfallabrechnung im Rahmen der ambulanten Hilfen oder eine Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen durch andere Einrichtungen würden im städtischen Haushalt weit größere Ausgaben verursachen als der beantragte Pauschalzuschuss durch die Sparkassenstiftung. Wir möchten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses deshalb eindringlich bitten, dem Stiftungskuratorium ausnahmsweise und trotz der verfristeten Antragstellung durch den Verein eine Bezuschussung zu empfehlen. Wir sind uns sicher, dass das Kuratorium in diesem Fall der Beschlussempfehlung durch den Jugendhilfeausschuss folgen würde.
Ergebnis
Der Antrag wurde am 02.03.2006 vom Jugendhilfeausschuss einstimmig angenommen. Außerdem wurde beschlossen die Bezuschussung von Sag's e.V. ab 2007 in die Grundförderung aufzunehmen. Die Entscheidung des Stiftungskuratoriums fiel am 27.04.2006. Der Zuschuss für 2006 ist damit gesichert.
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