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Donnerstag, den 7. Februar 2008 | Anträge und Stellungnahmen
Antrag der PETO-Fraktion
Zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Rates der Stadt Monheim am Rhein am 07.02.2008 „Durchführung der Abfallentsorgung ab dem 01.01.2009“ stellen wir gemäß § 14 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse folgenden Antrag zur Sache:
Begründung
Themenkomplex Kommunalisierung
Die Argumente der Verwaltung überzeugen nicht, da sie in mehreren Punkten fraglich bleiben:
Demgegenüber sehen wir folgende Vorteile in einer Kommunalisierung der Abfallsammlung:
Themenkomplex Betriebsstandort SBM
Der Standort Siemensstraße eignet sich aus Kapazitätsgründen nicht, um dort die Voraussetzungen zur Übernahme der Abfallsammlung zu schaffen. Der Gutachter hat deshalb vorgeschlagen, ein etwa 1.500 m² großes Grundstück zu pachten und dort den Bereich der Abfallsammlung unterzubringen. Die Kosten dafür belaufen sich auf jährlich 75.000 € inklusive der laufenden Abschreibungen auf die Gebäude und ihre Unterhaltung und sind in der Gesamtrechnung des Gutachters bereits enthalten.
Am jetzigen Standort der Städtischen Betriebe entstehen ebenfalls jährliche Miet- und Pachtkosten in nicht unbeträchtlicher Höhe. Diese sind nicht öffentlich, aber den Mitgliedern des Rates und des Betriebsausschusses bekannt. Hinzu kommt, dass sich die derzeitige Unterbringung an der Siemensstraße als nicht optimal erwiesen hat. Z.B. müssen die beiden Hallen als Hochlager bedient werden, was für die Betriebsabläufe nicht immer günstig ist. Die Sozialräume sind beengt und praktisch nicht erweiterbar, so genannte Schwarz-Weiß-Bereiche lassen sich nicht einrichten.
Eine Übertragung der Abfallsammlung auf die SBM könnte daher auch als Chance gesehen werden, den Betrieb an einem geeigneteren und günstigeren Standort unterzubringen. In Frage käme z.B. das Altlastengelände an der Kapellenstraße, das nach einer entsprechenden Sanierung kostengünstig zur Verfügung stünde. Auch andere städtische Grundstücke wären als Betriebsstandort denkbar und sollen durch die Verwaltung geprüft werden.
Zusammenfassung
Die Vorteile einer kommunalisierten Abfallsammlung überwiegen deutlich. Die Gefahr von geringen Mehrkosten lässt sich nicht verleugnen. Auch eine Ausschreibung birgt jedoch Risiken. Und es kann nicht völlig sicher sein, dass mit einer Ausschreibung tatsächlich ein günstigeres Ergebnis erzielbar ist. Wir geben daher und aus den bereits genannten Gründen einer Kommunalisierung den Vorzug.
Eine sofortige Kommunalisierung erscheint jedoch schwierig: Neben der knapp gewordenen Vorbereitungszeit wäre ein getrennter Standort der SBM nur für die Abfallsammlung erforderlich. Die dadurch entstehenden Kosten ließen sich vermeiden, wenn es gelänge, einen neuen gemeinsamen Standort für die Abfallsammlung und die bisherigen Aufgaben der SBM zu errichten. Für die Schaffung einer solchen Betriebsstätte und die Vorbereitungen zur Kommunalisierung der Abfallsammlung sind drei bis vier Jahre ein realistischer Zeitraum. Ein städtisches Grundstück, das für andere Nutzungen nicht verwertbar ist, bringt weitere Kostenvorteile, die im Gutachten nicht berücksichtigt sind. Bis dahin müsste die Abfallsammlung ausgeschrieben werden.
Ergebnis
Unser Antrag wurde mit der Einschränkung angenommen, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeit eines Umzugs der Städtischen Betriebe zu einem neuen Standort erst einmal prüft. Ein echtes Konzept soll noch nicht ausgearbeitet werden. Die übrigen Punkte wurden jedoch gegen die Stimmen der FDP und eines CDU-Mitglieds wie von uns beantragt beschlossen.
Originaldokument herunterladen (pdf, 107 kB)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktionen der SPD, PETO, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP stellen gemeinsam folgenden Antrag zur Sache:...
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