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Donnerstag, den 10. Februar 2011 | 30plus-Themenabend
Am 10.02.2011 konnten über 70 Bürgerinnen und Bürger im Schelmenturm zum bislang fünften Themenabend der AG PETO30plus! begrüßt werden. Daniel Zimmermann stellte den Planungsstand des Revitalisierungsprogramms der Monheimer Altstadt vor.
Die einstündige Präsentation begann mit einem Überblick über historische Grunddaten. Als Kern der historischen Altstadt gilt die Fläche vom Schelmenturm im Osten bis zum Kradepohl im Nordwesten und der Kirche St. Gereon im Süden, so 1830 im Urkataster festgehalten. Die historische Bausubstanz wurde im Laufe der Jahrhunderte durch Modernisierungsmaßnahmen verändert. So wurden Fassaden verputzt, verklinkert oder anderweitig verkleidet, Gauben errichtet oder Vorbauten angebaut. Teilweise ist die Fachwerkkonstruktion noch sichtbar, häufig auch nicht mehr.
Im März 2008 erfolgte der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans, in dem u.a. geregelt werden soll, was mit einem historischen Gebäude passiert, wenn es verkauft wird. Im Sommer 2008 gab es dann einen Workshop mit Architekten, Stadtplanern, dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege und Rats- und Verwaltungsmitgliedern. Dabei stellte sich heraus, dass ein Bebauungsplan alleine nicht ausreicht, um die historische Bausubstanz zu schützen oder auch zu verhindern, dass unpassende neue Häuser zwischen alte Häuser gebaut werden. Ein ganzes Maßnahmenpaket ist erforderlich. Das Ziel ist, die historische Bausubstanz zu erhalten und gleichzeitig Leben in die Altstadt zu bringen, die Attraktivität der Altstadt insgesamt zu erhöhen.
Das Revitalisierungsprogramm wurde am 6. Oktober 2010 in einer ersten Stufe im Rat verabschiedet. Es beinhaltet:
Die Erhaltungssatzung (bisher nur als Entwurf vorhanden) regelt Abriss, Rückbau, Umbau oder Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen, die eine Genehmigung erfordern. Das Erscheinungsbild der Altstadt in seiner Gesamtheit soll nicht beeinträchtigt werden.
Die Denkmalbereichssatzung gilt nur für den Kern der Altstadt. Es geht um die Erhaltung der historischen Bausubstanz, die Erhaltung des historischen Stadtkerns und ist die härteste Regelung. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen bis zu 250.000 €. Ordnungswidrigkeiten werden in jedem Fall geahndet.
Die Gestaltungssatzung ist seit 2005 in Kraft. Sie beinhaltet detaillierte Regelungen bezüglich der Größe und Gestaltung von Fenstern, Vordächern, Dachgauben oder Fensterläden und regelt den Schutz und die Wiedergewinnung des Erscheinungsbildes der historischen Altstadt. Dazu gehören auch Leuchtreklamen und Antennen, z.B. dürfen Satellitenschüsseln nicht von der Straße her sichtbar sein.
Das Revitalisierungsprogramm wird ergänzt durch ein so genanntes kommunales Handlungsprogramm. Es umfasst:
Das gemeinsame Auftreten der Altstadtwirte mit einer gemeinsamen Internetpräsenz sowie die Anbindung der Altstadt mit dem Nachtexpress an der Kapellenstraße im Halbstundentakt sind erste Schritte auf dem Weg, die Altstadt zu beleben. Insgesamt gilt, dass es erforderlich ist, erst ein Angebot zu schaffen, bevor dieses beworben werden kann.
Anschließend an die Präsentation gab es eine lebhafte Diskussion zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Bürgermeister. Darin wurden Mängel angesprochen sowie Verbesserungsvorschläge gemacht. Die Diskussion wurde gegen 21 h in den Pfannenhof verlagert, wo sich noch über 40 Personen einfanden und bis spät in die Nacht diskutierten.
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