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Montag, den 28. März 2016 | PETO-Blatt-Artikel

Rente für ehrenamtliche Feuerwehr

Attraktivität der Mitgliedschaft steigt

von Michael Lück

Die Freiwillige Feuerwehr erfüllt gemeinsam mit der hauptamtlichen Feuerwehr eine wichtige kommunale Leistung und so einen unersetzlichen Beitrag zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Monheimer Bürgerinnen und Bürger. Neben den hauptamtlichen Einsatzkräften sind es vor allem die freiwilligen Feuerwehrmitglieder, die bereit sind -bei Tag und Nacht- alles stehen und liegen zu lassen, um Menschen in Not zu retten. Der Einsatz, die eigene Gesundheit und das Leben für uns Mitmenschen zu riskieren, verdient unserer Meinung nach größere Anerkennung. Daher forderten wir eine Rente für die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder.

Viele Kommunen kämpfen mit der Problematik, dass sie zu wenig ehrenamtliche Feuerwehrkräfte haben und somit nur eine unzureichende Mannschaftsstärke bereitstellen können. Das Problem ist in Monheim am Rhein zurzeit nicht ausgeprägt zu erkennen, da die Mitgliederanzahl der Feuerwehr nahezu konstant bleibt. Da die Neuzugänge die Abmeldungen decken, kam es bisher bei den Einsätzen der Feuerwehr zu keinen Personalengpässen. Das wird vor allem durch eine verstärkte Mitgliedergewinnung sowohl für die Jugendfeuerwehr als auch für die Freiwillige Feuerwehr erreicht. Der Brandschutzbedarfsplan zeigt jedoch auf, dass für die sogenannte zweite Hilfsfrist die Anzahl der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen erhöht werden muss. Bei der zweiten Hilfsfrist handelt es sich um die der zunächst am Einsatzort allein anwesenden hauptamtlichen Feuerwehrmitglieder nachrückenden ehrenamtlichen Kräfte.

Aus unserer Sicht ist es daher sinnvoll und angemessen, die Attraktivität einer dauerhaften, aktiven Mitgliedschaft in der ehrenamtlichen Feuerwehr Monheim zu stärken und den Aktiven eine Anerkennung für ihre besondere gesellschaftliche Leistung zukommen zu lassen. In zahlreichen anderen Kommunen, z.B. Düsseldorf, Baesweiler, Hürth, Buseck und Odenthal wird eine solche Rente bereits umgesetzt. Die Rentenleistung wird durch einen Versicherungsvertrag, den die Stadt zugunsten der ehrenamtlichen, aktiven Mitglieder abschließt und finanziert, erwirtschaftet. Für die Höhe der Rentenleistung soll die Dauer der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr genauso berücksichtigt werden, wie die Zahl der Teilnahme an Einsätzen und Übungen und besondere Qualifizierungen, z.B. Amtenschutzbefähigung. Neben einem Sockelbetrag kann so über Bonuspunkte die Rentenleistung gesteigert werden. Die Rente wird so konzipiert sein, dass alle freiwilligen Feuerwehrmitglieder davon profitieren und nicht besondere Funktionen ausschlaggebend sind. Für die Finanzierung werden im Haushalt jährlich 30.000 Euro eingeplant.

Die Feuerwehrrente wird ein Baustein sein, um das taktische Ziel „Umsetzung der auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplanes beschlossenen Maßnahmen durch Erstellung eines Konzepts zum Gewinn und Erhalt von ehrenamtlichen Kräften der Feuerwehr“ im Bereich 32 Ordnung und Soziales zu erreichen.

 

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