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Donnerstag, den 15. August 2024

Kurioser Rechtsstreit um Gespräch mit Bürgerinitiative

Landgericht hebt einstweilige Verfügung gegen PETO-Fraktionsvorsitzende Stefanie Einheuser auf

Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem Ende Juli verkündeten Urteil eine von Dr. Tim Friemann, dem Mitinitiator des Bürgerbegehrens gegen die Flüchtlingsunterbringung an der Krischerstraße, bereits im Februar erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben. Die Verfügung hatte sich gegen die PETO-Fraktionsvorsitzende Stefanie Einheuser gerichtet. Damit endet ein kurioser Streit über ein Gespräch, das Einheuser mit einem Mitwirkenden der Bürgerinitiative im Dezember 2023 am Rande des Baumberger Nikolausmarktes geführt hatte.

Einheuser hatte in einer Ratssitzung im Januar dieses Jahres erklärt, in Baumberg neben Friemann gestanden zu haben, als sich Passanten danach erkundigten, wo man „gegen Flüchtlinge“ unterschreiben könne. Sie kritisierte, dass es seitens der Unterschriftensammler keine Distanzierung von diesem Verlangen gegeben habe. Weder sei klargestellt worden, dass sich beim Bürgerbegehren nicht um eine Anti-Flüchtlingsinitiative handle, noch dass geflüchtete Menschen keine Gefahr für Kinder darstellen und willkommen seien. Einheuser hatte mit ihrer Aussage nahegelegt, dass die Bürgerinitiative durch ihr Verhalten auch Unterschriften von fremdenfeindlich eingestellten Menschen akzeptiert habe.

Friemann, der auf dem Nikolausmarkt tatsächlich nicht zugegen gewesen war, wandte sich per E-Mail an Einheuser und forderte eine Richtigstellung. Die sicherte sie ihm für die folgende Ratssitzung im März zu. Dennoch beantragte Friemann eine gerichtliche Verfügung, mit der Einheuser die Wiederholung der von ihr getroffenen Aussage untersagt werden sollte. Das Landgericht hat diesen Antrag nun zurückgewiesen.

„Ich bin froh, dass das Gericht meine Ansicht in dieser Sache bestätigt hat“, zeigt sich Einheuser über den Richterspruch erleichtert. „Das Urteil ist zwar vor allem aufgrund formaler Fehler auf Seiten von Herrn Dr. Friemann und seiner Anwältin ergangen. Da ich eine Richtigstellung meiner Aussage bereits zugesagt hatte, hätte es allerdings sowieso nie einen Grund für eine einstweilige Verfügung gegen mich gegeben.“ Die Situation habe sich im Wesentlichen, wie von ihr berichtet, zugetragen. Sie hätte sich lediglich in der Identität ihres Gesprächspartners aus der Bürgerinitiative geirrt. Einheuser: „Ich bedauere, dass ich Herrn Dr. Friemann mit einem anderen Mitglied der Bürgerinitiative verwechselt habe. Das habe ich so auch in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats im März klargestellt.“ Trotzdem müsse sich die Bürgerinitiative zurechnen lassen, dass ein anderes Mitglied aus ihren Reihen die offensichtlich fremdenfeindliche Äußerung hingenommen habe.

Einheuser ist sich sicher: „Nicht alle, die für das Bürgerbegehren unterschieben haben, vertreten rechtsradikale Positionen. Umgekehrt haben sich aber wahrscheinlich alle, die rassistische Positionen vertreten, dort eingetragen. Ich meine, dass das Bürgerbegehren sich noch stärker von dieser Vereinnahmung hätte abgrenzen müssen. Mindestens in der Situation, die ich selbst miterlebt habe, ist das leider ausgeblieben.“

 

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