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Dienstag, den 11. August 2009 | Anträge und Stellungnahmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW bitten wir Sie, den Rat unter verkürzter Einladungsfrist nach § 2 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Monheim am Rhein unverzüglich einzuberufen und gemäß § 26 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW über das Bürgerbegehren „Sollen das Monheimer Jahnstadion und die Bezirkssportanlage Baumberg erhalten bleiben?“ (vertreten durch Herrn Peter Karp und Herrn Dr. Jörg Schwenzfeier-Brohm) beraten zu lassen.
Begründung
Der Rat der Stadt Monheim am Rhein ist gemäß § 26 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW für Entscheidungen über Bürgerbegehren zuständig. Die besondere Dringlichkeit, die nicht nur die außergewöhnliche Einberufung des Rats begründet, sondern darüberhinaus die verkürzte Einladungsfrist rechtfertigt, ergibt sich aus dem möglicherweise notwendig werdenden Bürgerentscheid.
Sollte der Stadtrat entscheiden, dass das oben genannte Bürgerbegehren zwar zulässig ist, er ihm aber nicht entspricht, muss ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Um den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Fall einen zusätzlichen Urnengang zu ersparen, ist es angebracht den Bürgerentscheid zusammen mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 durchzuführen.
Dafür müssen jedoch frühzeitig einige Vorbereitungen getroffen werden. Maßgeblich ist insbesondere der Stichtag, den § 6 Abs. 1 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden setzt. Danach muss 35 Tage vor der Abstimmung das Abstimmungsverzeichnis erstellt werden. Um den Bürgerentscheid mit der Bundestagswahl durchführen zu können, muss das Verzeichnis somit am 23. August 2009 erstellt werden. Dies wäre nur möglich, wenn der Rat noch in der kommenden Woche über das Bürgerbegehren befindet.
Ergebnis
Die Ratssondersitzung fand am 21.08.2009 statt. Dem Bürgerbegehren wurde gegen die Stimmen der FDP und der CDU stattgegeben. Die Mehrheit des Rats hat sich also für den Erhalt des Jahnstadions und der Bezirkssportanlage Baumberg ausgesprochen, so dass kein Bürgerentscheid durchgeführt werden musste.
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