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Montag, den 4. November 2024
Gegen die Stimmen aller übrigen Ratsfraktionen hat PETO in der letzten Sitzung des Monheimer Stadtrats am 30. Oktober die Prüfung eines Sportleistungszentrums für Bayer ’04 Leverkusen in der Nähe von Schloss Laach auf den Weg gebracht. In einem nächsten Schritt soll das Vorhaben in einem Bürgerinformationsabend der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Erst nach Abschluss der Planverfahren kann ein Bauantrag eingereicht werden.
Der Fußball-Bundesligist Bayer ‘04 Leverkusen möchte auf einer Fläche am Laacher Hof in Monheim am Rhein ein neues Sportleistungszentrum mit 12 Spielfeldern für die Profisportabteilung bauen. Das Vorhaben ist umstritten. Insbesondere aus Langenfeld gibt es Widerstand gegen die Planung. Im Stadtrat stellte Ulrich Wölfer, der verantwortliche Geschäftsführer der Bayer-Tochter Tecarena Plus GmbH, die Pläne vor.
Warum braucht Bayer ’04 Leverkusen einen neuen Standort?
Das bestehende Sportleistungszentrum von Bayer ‘04 Leverkusen wird aufgrund der erforderlichen Autobahnbrückensanierung der A1 voraussichtlich ab 2029 nicht mehr genutzt werden können. Die vorhandenen Sportanlagen werden als Parkplatzflächen für den Stadionbetrieb benötigt, weil die jetzige Parkplatzflächen ab 2030 für den Brückenbau gebraucht werden.
Wieso baut Bayer ’04 Leverkusen nicht in Leverkusen?
Inzwischen ist der Verein seit acht Jahren auf der Suche nach einer 22 Hektar großen Fläche als neue Trainingsstätte. Dabei sind 70 potentielle Standorte auf den Gebieten der Bezirksregierung Düsseldorf und Köln analysiert worden. Im Ergebnis ist die Realisierung des Sportleistungszentrums nur auf der in Monheim am Rhein gelegenen Fläche im benötigten Zeitrahmen realistisch.
Viele Flächen scheiden alleine deswegen aus, weil sie sich nicht im Eigentum des Konzerns oder der öffentlichen Hand befinden und die Eigentümer nicht bereits sind, die Flächen abzugeben. Die nördlich von Schloss Laach im Bereich zwischen Schleiderweg und Bundesautobahn A59 gelegene Fläche wird bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt und steht seit 1965 im Eigentum des Konzerns.
Wird durch das Vorhaben nicht die Wasserversorgung gefährdet?
Die Vorhabenfläche befindet sich in der Wasserschutzzone III. Durch diese verläuft die Autobahn A59 und die S-Bahntrasse. Außerdem liegen eine größere Langenfelder Wohngebietsfläche, das Dehner-Gartencenter und ein Golfplatz in dieser Wasserschutzzone. Vor diesem Hintergrund ist eine Genehmigung des Sportleistungszentrums aus Gründen des Wasserschutzes nicht ausgeschlossen.
Durch die aktuelle Planung könnte die Grundwasserneubildungsrate sogar von aktuell rund 63.000 Kubikmeter pro Jahr auf 65.000 bis 90.000 Kubikmeter pro Jahr erhöht werden. Der Düngemitteleinsatz, welcher im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung aktuell erfolgt, würde von 4.675 kg Stickstoff pro Jahr auf 1.212 kg Stickstoff pro Jahr sinken.
Und der Verkehr?
Die Anbindung des Zentrums kann am Kreisverkehr an der Anschlussstelle Kreuz Monheim Süd erfolgen. Für das Monheimer Stadtgebiet würde sich keine verkehrliche Zusatzbelastung ergeben.
Was hat Monheim am Rhein davon?
Die Stadt hat durch das Vorhaben keinen unmittelbaren Vor- oder Nachteil. Allerdings ist Bayer mit der Pflanzenschutzsparte der wichtigste Arbeitgeber in der Stadt. Die für das Fußballzentrum benötigten Flächen befinden sich seit rund 60 Jahren im Eigentum des Konzerns. Wie jeder andere Vorhabenträger auch hat Bayer einen Anspruch auf eine unvoreingenommene Prüfung seines Anliegens.
Im Übrigen gilt, dass der Fußballclub das Projekt nicht aus wirtschaftlichen Gründen verfolgt, sondern weil der Autobahnbrückenbau in Leverkusen das erforderlich macht. Die PETO-Fraktion vertritt die Ansicht, dass es eine gesamtstaatliche Verantwortung ist, einem Betrieb, der durch Bedarf nach Mobilität und flüssigem Verkehr in Nöten geraten ist, dabei zu helfen, Ausweichflächen für seine Aktivitäten zu finden.
Wie geht es jetzt weiter?
Damit das Projekt genehmigt werden kann und der Bau beginnen kann, muss zunächst das nötige Planungsrecht geschaffen werden.
Erforderlich ist es nicht nur, einen Bebauungsplan zu beschließen, sondern auch den Flächennutzungsplan zu ändern. Im Rahmen dieser Verfahren ist abzustimmen, ob und in welchem Rahmen der Landesentwicklungsplan bzw. der Regionalplan angepasst werden müssen. Auch alle Fragen zum Natur-, Boden- und Wasserschutz werden in diesen Verfahren von den zuständigen Behörden geprüft werden.
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