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Donnerstag, den 15. Januar 2009 | Anträge und Stellungnahmen

Einforderung eines BImSchG-Antrags von IMR

Zweifel an der Verträglichkeit des geplanten Betriebs an der Daimlerstraße

Zur Einleitung eines Rückabwicklungsverfahrens für die umstrittene Grundstücksveräußerung an die Euskirchener IMR stellte die PETO-Fraktion folgenden Antrag:

  1. Der Rat zieht die Angelegenheit gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW an sich.
  2. Die Verwaltung hat die Firma IMR Innovative Metal Recycling GmbH unverzüglich aufzufordern, ihrer Verpflichtung gemäß § 8 Abs. 2 des mit der Stadt Monheim am Rhein sowie den Bahnen der Stadt Monheim GmbH und der Stadtentwicklungsgesellschaft Monheim am Rhein geschlossenen Grundstückskaufvertrages nachzukommen. Hierzu wird es als notwendig angesehen, dass die IMR eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Der IMR ist zur Antragstellung eine Frist bis spätestens zum 28.02.2009 zu gewähren.
  3. Sollte die IMR Innovative Metal Recycling GmbH die Aufforderung nach Punkt 2 nicht erfüllen, wird die Verwaltung beauftragt, alle nötigen Maßnahmen zur Rückabwicklung des Ansiedlungsgeschäftes durchzuführen.

Begründung: Am 04.09.2008 hat der Haupt- und Finanzausschuss eine dringliche Entscheidung vom 01.09.2008 zum Verkauf eines Gewerbe- und Industriegrundstücks an die Firma IMR Innovative Metal Recycling GmbH genehmigt. Die Dringlichkeit wurde unter anderem damit begründet, dass für die Ansiedlung des Unternehmens ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich sei.

Der Beschluss wurde von allen Fraktionen einstimmig getragen, weil die Ansiedlung des Unternehmens grundsätzlich begrüßt wurde. Wir konnten jedoch auch davon ausgehen, dass die von der IMR GmbH geplanten Anlagen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit und des entstehenden Lärms in einem BImSchG-Verfahren genau geprüft werden würden.

Tatsächlich hat die Firma IMR eine Genehmigung nach dem BImSchG bisher nicht beantragt. Es wurden lediglich Teilbaugenehmigungen beantragt und versichert, dass die vorläufige Betriebsgröße sich unterhalb der Schwellenwerte bewegen werde, für die eine BImSchG-Genehmigung erforderlich wird.

Wir halten es aufgrund der deutlichen Anwohnerproteste sowie aufgrund unserer eigenen Sorgen um die Standortverträglichkeit der IMR GmbH für dringend erforderlich, dass ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG schnellsten eingeleitet wird.

Unserer Ansicht nach ergibt sich aus dem zwischen der IMR GmbH und der Stadt Monheim am Rhein sowie den Bahnen der Stadt Monheim GmbH und der Stadtentwicklungsgesellschaft Monheim am Rhein am 04.09.2008 geschlossenen Grundstückskaufvertrag für die Firma IMR sogar die Pflicht zur Stellung eines BImSchG-Antrages. In § 8 Abs. 2 des Vertrages heißt es:

„Der Käufer verpflichtet sich, binnen zwei Jahren ab bestandskräftiger Genehmigung einen Metallverarbeitungsbetrieb in Anlehnung der als Anlage 4 beigefügten Baukonzeption zu errichten und zu betreiben und für dieses Vorhaben einen Antrag bis zum 31.12.2008 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.“

Die genannte Anlage 4 des Kaufvertrages umfasst den kompletten Betrieb und nicht nur den Betrieb auf einer Fläche von weniger als 1.000 m², wie er im Antrag zur Teilbaugenehmigung beschrieben ist. Für den kompletten Betrieb ist eine Genehmigung nach dem BImSchG zwingend erforderlich.

Die Stadt Monheim am Rhein kann einen BImSchG-Antrag daher auf der Grundlage des geschlossenen Grundstückskaufvertrags einfordern.

Im Interesse der Anwohner und der benachbarten Betriebe sollte die Stadt dieses Recht gegenüber der Firma IMR geltend machen und auf eine baldige Antragsstellung bestehen. Nur so kann eine sachgerechte Prüfung gewährleistet werden, ob ein Betrieb der geplanten Metallverwertungsanlage in verträglichem Umfang überhaupt möglich ist.

Im Rahmen einfacher Baugenehmigungen ist diese Prüfung nicht in ausreichendem Maße gewährleistet. Davon ist ersichtlich auch die Verwaltung ausgegangen. Andernfalls wäre der Verweis auf das Bebauungskonzept (Anlage 4), das einen Antrag nach dem BImSchG notwendig macht, inklusive einer Fristsetzung, nicht erforderlich gewesen.

Die Androhung einer Rückabwicklung des Grundstücksgeschäfts erscheint uns als besonderes Druckmittel gerechtfertigt. Sollte die IMR GmbH keinen BImSchG-Antrag stellen, würden wir dies außerdem als Zeichen dafür werten, dass der erforderliche Immissionsschutz nicht sichergestellt werden kann und ein Betrieb der geplanten Anlage abzulehnen ist.

Ergebnis

Unser Antrag führte dazu, dass IMR am 03.02.2009 wenige Stunden vor der Ratssondersitzung einen Antrag nach dem BImSchG gestellt hat. Die eigentliche Forderung hatte sich damit erledigt.

Der weitere Verlauf der Beratungen führte dann zu einem gemeinsamen Antrag durch die Fraktionen der SPD, PETO, der Grünen und der FDP.

Antrag der PETO-Fraktion vom 15.01.2009 herunterladen (pdf, 112 kB)

 

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